Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder
Wenn Ihnen das Gericht elektronische Akten zur Einsichtnahme im Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder bereitgestellt hat, dann rufen Sie die Webseite https://www.akteneinsichtsportal.de auf und wechseln über die Schaltfläche „Zu den Akten“ zum Anmeldefenster.
Nach Auswahl des jeweiligen Verzeichnisdienstes und Betätigen der Schaltfläche „Anmelden“ erscheint ein Anmeldefenster, in das die übermittelten Zugangsdaten, bestehend aus Benutzername oder SAFE-ID und Kennwort, eingegeben werden.
Nach erfolgter Anmeldung wird Ihnen eine Übersicht über die bereitgestellten Dokumente / Dateien angezeigt.
Weitere Hinweise zur Benutzung finden Sie im Akteneinsichtsportal unter dem Menüpunkt "Hilfe".

