Bayerisches Landessozialgericht
Zweigstelle Schweinfurt

 



Anschrift:
Rusterberg 2
97421 Schweinfurt

Telefon: 09721/73087-0
Fax: 09721/73087-60
E-Mail: poststelle@lsg.bayern.de

Anträge und Schriftsätze zu gerichtlichen Verfahren (z.B. eine Klageschrift) dürfen nicht mittels E-Mail eingereicht werden. Bitte senden Sie uns daher derartige Post per Brief, per Fax oder im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs zu. Informationen wie Sie digital mit dem Gericht kommunizieren können finden Sie in den Hinweisen zum elektronischen Rechtsverkehr. Sie können Ihr Anliegen auch in der Rechtsantragstelle persönlich zu Protokoll geben.

Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgerichts finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-bayern.de


Besuchs- und Sprechzeiten:Blaues Icon für induktive Höranlage
Mo. - Do. 8.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Fr. 8.00 - 12.00 Uhr

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Falls Sie einen Herzschrittmacher tragen, weisen Sie das Sicherheitspersonal
vor Ihrer Kontrolle bitte darauf hin.

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten. 


Leiter:
Vorsitzender Richter am BayLSG Richard Utz

Pressesprecherin:
RiLSG Dr. Dunja Barkow-von Creytz
Telefon: 089/2367-300
E-Mail: presse@lsg.bayern.de

Datenschutzbeauftragter:
Telefon: 089/2367-300
E-Mail: datenschutz@lsg.bayern.de

Anliegen sollten nach Möglichkeit schriftlich mitgeteilt werden.
Beachten Sie aber bitte, dass E-Mail grundsätzlich unsicher ist, wenn Sie nicht selbst geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Schutzwürdige Nachrichten sollten Sie auf konventionellem Postweg oder im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs übermitteln.

Fassade des Bayer. Landessozialgerichts Zweigstelle Schweinfurt
Ausbildung

Zwei Wegweiser mit der Aufschrift „Ausbildung mit Zukunft“

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