Sozialgericht Bayreuth
Kontakt
Anschrift:
Ludwig-Thoma-Straße 7
95447 Bayreuth
Telefon: 0921/593-0
Fax: 0921/593-333
E-Mail: poststelle@sg-bt.bayern.de
Bitte beachten Sie, dass Anträge und Schriftsätze zu gerichtlichen Verfahren (z.B. eine Klageschrift) nicht mittels einfacher E-Mail eingereicht werden dürfen. Bitte senden Sie uns daher derartige Post per Brief, per Fax oder im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs zu. Sie können Ihr Anliegen auch in der Rechtsantragstelle persönlich zu Protokoll geben.
Besuchs- und Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag 8.30 - 11.30 und 13.30 - 15.00 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Falls Sie einen Herzschrittmacher tragen, weisen Sie das Sicherheitspersonal
vor Ihrer Kontrolle bitte darauf hin.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Informationen zu Sitzungsbesuchen und für Besuchergruppen finden sie hier.
Gerichtsleitung
Präsident Hermann-Rudolf Rüschen
Vizepräsident Jürgen Prinzewoski
Geschäftsleitung
Renate Reichenberger
Presse
Vizepräsident Jürgen Prinzewoski
E-Mail: presse@sg-bt.bayern.de
Datenschutz
E-Mail: datenschutz@sg-bt.bayern.de
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
So finden Sie uns
Klicken Sie auf die Markierungen für weitere Informationen.
1. Lage
Das Sozialgericht Bayreuth befindet sich zentrumsnah auf dem Gelände der ehemaligen Röhrenseekaserne, in der Ludwig-Thoma-Straße 7, 95447 Bayreuth, gegenüber der Polizei. Vom Bayreuther Marktplatz (Fußgängerzone) liegt das Sozialgericht ca. 10 Gehminuten entfernt.
2. Anreise mit dem Auto
Wenn Sie mit dem Auto anreisen, biegen Sie beim Amts-und Landgericht Bayreuth vom Wittelsbacherring in die Wilhelminenstraße stadtauswärts ab und erreichen wenige Meter nach Überquerung der nächsten Straßenkreuzung auf der linken Seite das Sozialgericht Bayreuth in der Ludwig-Thoma-Straße 7. Auf dem Gelände stehen Besucherparkplätze sowie Behindertenparkplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung.
- Bitte folgen Sie der Beschilderung -
Ein behindertengerechter Zugang an der Gebäudeinnenseite ist vorhanden.
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3. Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Deutsche Bahn
Nach der Ankunft am Hauptbahnhof in Bayreuth benutzen Sie die Stadtbuslinien in Richtung Zentrale Omnibus-Haltestelle (ZOH). An der Zentralen Omnibus-Haltestelle steigen Sie um in die Linien 312 oder 314 und fahren bis zur Haltestelle Justizpalast. Wenige Meter nach Überquerung der nächsten Kreuzung stadtauswärts erreichen Sie auf der linken Seite das Sozialgericht Bayreuth.
Bahnauskunft - Stadtbus / Omnibus Verkehr Franken
Es wird empfohlen an der Haltestelle Justizpalast auszusteigen
Bayreuther Verkehrs- und Bäder GmbH (BVB)
DB Regio Bus Bayern
Barrierefreiheit
Unser Gerichtsgebäude ist barrierefrei zugänglich und barrierefrei ausgestaltet.
Für Verfahrensbeteiligte mit einer Hörbehinderung steht für die Teilnahme an den Gerichtsverhandlungen eine induktive Höranlage zur Verfügung. Sollten Sie die induktive Höranlage benötigten, bitten wir vor der Verhandlung mit der Geschäftsstelle des zuständigen Senats Kontakt aufzunehmen. Die Kontaktdaten finden Sie auf den gerichtlichen Schreiben.
Sofern eine am Gerichtsverfahren beteiligte Person sehbehindert bzw. blind ist, werden auf Wunsch die gerichtlichen Dokumente in einer geeigneten Form zugänglich gemacht, soweit dies im Verfahren zur Wahrnehmung der Rechte erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierfür mit der für ihr Verfahren zuständigen Geschäftsstelle des Gerichts in Verbindung (die Daten finden Sie auf den gerichtlichen Schreiben).
Behindertengerechter Gehweg vom Schwerbehindertenparkplatz zum Nebeneingang; behindertengerechter Aufzug mit akustischer Information über Positionen und Aktionen der Fahrstühle; mobile Höranlagen für Sitzungssäle; barrierefreier Sitzungssaal; barrierefreies Beratungszimmer für ehrenamtliche Richter; behindertengerechtes WC
Geschäftsverteilungsplan
Zuständigkeit
Das Sozialgericht Bayreuth ist zuständig für den Regierungsbezirk Oberfranken mit den Landkreisen Bamberg, Bayreuth, Coburg, Forchheim, Hof, Kronach, Kulmbach, Lichtenfels, Wunsiedel i. Fichtelgebirge sowie mit den kreisfreien Städten Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof.
In Angelegenheiten der Zulassung von Ärzten zur vertragsärztlichen Versorgung ist das Sozialgericht Nürnberg zuständig.
In allen anderen vertragsärztlichen Streitigkeiten (z.B. Honorarstreitigkeiten) ist das Sozialgericht München zuständig.
Nach dem Abkommen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit ist die Deutsche Rentenversicherung Oberfranken und Mittelfranken Verbindungsstelle. Alle Streitigkeiten aus diesem Abkommen fallen als besondere Zuständigkeit in den Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichts Bayreuth.
Weitere Informationen zur Zuständigkeit finden Sie hier.