Sozialgericht Nürnberg
Kontakt
Anschrift:
Weintraubengasse 1
90403 Nürnberg
Postanschrift:
Postfach 81 04 05
90249 Nürnberg
Telefon: 0911/20583-0
Fax: 0911/2419303
E-Mail: poststelle@sg-n.bayern.de
Bitte beachten Sie, dass Anträge und Schriftsätze zu gerichtlichen Verfahren (z.B. eine Klageschrift) nicht mittels einfacher E-Mail eingereicht werden dürfen. Bitte senden Sie uns daher derartige Post per Brief, per Fax oder im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs zu. Sie können Ihr Anliegen auch in der Rechtsantragstelle persönlich zu Protokoll geben.
Besuchs- und Sprechzeiten:
Mo. - Fr. 8.30 Uhr - 11.30 Uhr
Nachmittags nach telefonischer Vereinbarung
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Falls Sie einen Herzschrittmacher tragen, weisen Sie das Sicherheitspersonal
vor Ihrer Kontrolle bitte darauf hin.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Informationen zu Sitzungsbesuchen und für Besuchergruppen finden sie hier.
Gerichtsleitung
Präsidentin Dr. Margot Buttmann
Vizepräsident Christoph Bielitz
Geschäftsleitung
Herbert Kiener
Presse
RiSG Uta Rauschert
E-Mail: presse@sg-n.bayern.de
Datenschutz
E-Mail: datenschutz@sg-n.bayern.de
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
So finden Sie uns
Klicken Sie auf die Markierungen für weitere Informationen.
1. Lage
Das Sozialgericht Nürnberg befindet sich im Zentrum der Altstadt Nürnbergs in der Weintraubengasse 1 in unmittelbarer Nähe des Hauptmarktes. An historischen Gebäude stehen in der Nachbarschaft der Weinstadel und das Spielzeugmuseum.
2. Anreise mit dem Auto
Wenn Sie mit dem Auto anreisen, folgen Sie den Schildern Centrum, Altstadt-Nord und biegen beim Hallertor Richtung Hauptmarkt ab. Das Parkhaus Hauptmarkt ist ausgeschildert. Am Gericht selbst sind keine Parkplätze vorhanden. Die Parkplätze an der Straße sind nur für Anwohner vorgesehen (nur zeitlich begrenztes Parken möglich). Direkt am Gericht (Maxplatz) gibt es zwei Behindertenparkplätze.
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3. Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Deutsche Bahn
Nach der Ankunft am Hauptbahnhof in Nürnberg können Sie die
U-Bahn benutzen. Wenn Sie den Fußweg wählen, folgen Sie den Hinweisen Richtung Stadtmitte. Vorbei an der Lorenzkirche über den Hauptmarkt, Schönen Brunnen, Waaggasse und Augustinerstraße erreichen Sie in ca. 15 - 20. Minuten das Sozialgericht.
Bahnauskunft
- U-Bahn
Fahren Sie mit der U-Bahn-Linie 1 bis zum U-Bahnhof Lorenzkirche. Nach wenigen Gehminuten erreichen Sie über den Hauptmarkt, Schönen Brunnen, Waaggasse und Augustinerstraße das Sozialgericht.
- Stadtbus
Ein Bus (Linie 36) verkehrt zwischen den Endhaltestellen Plärrer und Doku-Zentrum. Direkt bei der Haltestelle „Weintraubengasse“ befindet sich das Sozialgericht.
Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN)
Barrierefreiheit
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Falls Sie einen Herzschrittmacher tragen, weisen Sie das Sicherheitspersonal
vor Ihrer Kontrolle bitte darauf hin.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Informationen zur Sitzungsbesuche und für Besuchergruppen finden sie hier.
Behindertenparkplätze direkt am Haus, barrierefreier Zugang über den Innenhof in das Gerichtsgebäude, behindertengerechter Aufzug mit akustischer Ansage und Brailleschrift, alle vier Sitzungssäle und die Rechtsantragstelle barrierefrei, induktive Höranlage, Behinderten-WC, Wickeltisch, große und rollstuhlgerechte Verkehrsflächen
Geschäftsverteilungsplan
Zuständigkeit
Das Sozialgericht Nürnberg ist zuständig für den Regierungsbezirk Mittelfranken mit den Landkreisen Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Fürth, Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Nürnberger Land, Roth, Weißenburg-Gunzenhausen, sowie den kreisfreien Städten Ansbach, Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach.
In Angelegenheiten der Zulassung von Ärzten zur vertragsärztlichen Versorgung ist das Sozialgericht Nürnberg außerdem zuständig für die Gerichtsbezirke der Sozialgerichte Bayreuth und Würzburg.
In allen anderen vertragsärztlichen Streitigkeiten (z.B. Honorarstreitigkeiten) ist das Sozialgericht München zuständig.
Das Sozialgericht Nürnberg ist im Rahmen der besonderen Zuständigkeit auch mit Angelegenheiten befasst, in denen die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit im Verwaltungsverfahren gegeben war.
Weitere Informationen zur Zuständigkeit finden Sie hier.