Die Organisation der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit
Allgemeines
Mit dem Gesetz zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes in Bayern vom 21.12.1953 wurde ab 1.1.1954 die Errichtung von Sozialgerichten für die Regierungsbezirke
- Mittelfranken in Nürnberg
- Niederbayern in Landshut
- Oberbayern in München
- Oberfranken in Bayreuth
- Oberpfalz in Regensburg
- Schwaben in Augsburg
- Unterfranken in Würzburg
verfügt. Gleichzeitig wurde für den Freistaat Bayern ein Landessozialgericht mit Sitz in München unter der Bezeichnung
errichtet. Aus strukturpolitischen Gründen besteht seit 1.7.1995 eine
in Schweinfurt.
Organisationsplan
Die Organisationsformen in der bayer. Sozialgerichtsbarkeit werden seit Mitte der achtziger in periodischen Abständen überprüft. Nach dem Organisationsplan vom 1.1.1986 erfolgt in den Jahren 1994 - 1995 eine Organisationsuntersuchung der Sozialgerichte. Die Umsetzung der Erkenntnisse aus den Organisationsuntersuchungen erfolgte in neuen Organisationsplänen, die am 1.1.1998 in Kraft getreten sind. Zum 1.1.2011 wurden auch im Hinblick auf die Dienstrechtsreform der Bayer. Staatsregierung die Organisationsformen neu gestaltet.
Neuen Anforderungen und Änderung in den Verfahrensabläufen, die beispielsweise durch die zunehmende Digitalisierung des gerichtlichen Verfahrens entstehen, wird durch eine laufende Prozessanalyse und entsprechende Anpassungen des Organisationsplans Rechnung getragen.