Die Organisation der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit

 

Allgemeines

Mit dem Gesetz zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes in Bayern vom 21.12.1953 wurde ab 1.1.1954 die Errichtung von Sozialgerichten für die Regierungsbezirke

verfügt. Gleichzeitig wurde für den Freistaat Bayern ein Landessozialgericht mit Sitz in München unter der Bezeichnung

errichtet. Aus strukturpolitischen Gründen besteht seit 1.7.1995 eine

in Schweinfurt.

 

Organisationsplan

Die Organisationsformen in der bayer. Sozialgerichtsbarkeit werden seit Mitte der achtziger in periodischen Abständen überprüft. Nach dem Organisationsplan vom 1.1.1986 erfolgt in den Jahren 1994 - 1995 eine Organisationsuntersuchung der Sozialgerichte. Die Umsetzung der Erkenntnisse aus den Organisationsuntersuchungen erfolgte in neuen Organisationsplänen, die am 1.1.1998 in Kraft getreten sind. Zum 1.1.2011 wurden auch im Hinblick auf die Dienstrechtsreform der Bayer. Staatsregierung die Organisationsformen neu gestaltet.

Neuen Anforderungen und Änderung in den Verfahrensabläufen, die beispielsweise durch die zunehmende Digitalisierung des gerichtlichen Verfahrens entstehen, wird durch eine laufende Prozessanalyse und entsprechende Anpassungen des Organisationsplans Rechnung getragen.

Organisationsplan für das Bayerische Landessozialgericht

Organisationsplan für die bayerischen Sozialgerichte

Richterbank in einem Gerichtssaal