Elektronischer Rechtsverkehr

Allgemeine Hinweise

E-Mails dürfen die Gerichte nicht annehmen, weil die Identität der Absenderin oder des Absenders nicht sicher festgestellt werden kann. De-Mail können die Gerichte nicht mehr nutzen.

Es stehen aber verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, mit den Gerichten unkompliziert und rechtssicher elektronisch zu kommunizieren. Weitere Informationen finden Sie hier:

Tippende Finger auf einer Computer-Tastatur