Entscheidungen
Die Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgerichts seit dem Jahr 1998, Entscheidungen der bayerischen Sozialgerichte sowie Entscheidungen der Landessozialgerichte der Bundesländer finden Sie im Internet unter folgender Adresse:
www.sozialgerichtsbarkeit.de
Entscheidungen der bayerischen Sozialgerichte finden Sie auch nach Gerichten sortiert unter: www.gesetze-bayern.de
Entscheidungen des Bundessozialgerichts können Sie hier abrufen:
www.bundessozialgericht.de
Falls Sie die gewünschte Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts nicht im Internet finden, kann diese entweder schriftlich oder per E-MAIL (urteil@lsg.bayern.de) angefordert werden. Für das Fotokopieren des Urteils wird eine Gebühr von 0,50 € je Seite erhoben. Ab der 51. Fotokopie verringert sich die Gebühr auf 0,15 € je Seite.
Für Entscheidungen eines bayerischen Sozialgerichts wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des jeweiligen Gerichts.