Schiedsgutachten im Sozialgerichtsprozess

Eine Alternative zur Beweiserhebung

 

eine Umlaufmappe und zwei Gerichtsakten sowie Brille, Kugelschreiber und Stetoskop


 

Sie haben ein laufendes Verfahren vor dem Sozialgericht oder vor dem Landessozialgericht?

  • Streitig und damit klärungsbedürftig sind medizinische oder technische Sachverhalte?
  • Eine umfangreiche Beweiserhebung durch Sachverständigengutachten steht im Raum?
  • Es liegen sich widersprechende Sachverständigengutachten vor?

Dann bietet sich die Vereinbarung eines Schiedsgutachtens an.

  • Der streitige Sachverhalt wird im Schiedsgutachten verbindlich geklärt.
  • Sie können gemeinsam die Person der Sachverständigen, das Fachgebiet und die Beweisfragen bestimmen.

Für die am Prozess Beteiligten ergeben sich folgende Vorteile:

  • Das vereinbarte Schiedsgutachten ist ein vollwertiges Sachverständigengutachten.
  • Bei Versicherten, Behinderten und sonstigen Leistungsempfängern wird das Schiedsgutachten gerichtskostenfrei erstellt.
  • Die Beweisaufnahme wird thematisch und fachlich fokussiert.
  • Sie können die Person der Sachverständigen/Schiedsgutachter mitbestimmen.
  • Die Verbindlichkeit des Schiedsgutachtens kann die streitige Sachverhaltsfrage klären und den Rechtsstreit beenden.

Haben Sie Interesse an diesem Angebot der Bayerischen Sozialgerichtsbarkeit?

Nehmen Sie über die Geschäftsstelle des Sozialgerichts/Landessozialgerichts mit dem für Sie zuständigen Richter oder der Richterin, in dessen/deren Zuständigkeit Ihr Prozess in der Hauptsache liegt, sowie mit dem Güterichter oder der Güterichterin Kontakt auf.

Die Daten finden Sie auf den Schreiben des Sozialgerichts/Landessozialgerichts. Oder schreiben Sie an: Gueterichter@lsg.bayern.de

Weitere Informationen auf der Homepage der Bayerischen Sozialgerichtsbarkeit:  http://www.lsg.bayern.de/gueterichter/verfahren/index.php

 

Flyer Schiedsgutachten im Sozialgerichtsprozess

Knoten, der gemeinsam von mehreren mit den Fingern gelöst wird