Schiedsgutachten im Sozialgerichtsprozess

Eine Alternative zur Beweiserhebung

 

eine Umlaufmappe und zwei Gerichtsakten sowie Brille, Kugelschreiber und Stetoskop


 

Sie haben ein laufendes Verfahren vor dem Sozialgericht oder vor dem Landessozialgericht?

  • Streitig und damit klärungsbedürftig sind medizinische Sachverhalte.
  • Eine umfangreiche Beweiserhebung durch Sachverständigengutachten steht im Raum?

Dann bietet sich die Vereinbarung eines Schiedsgutachtens an.

  • Der streitige Sachverhalt wird im Schiedsgutachten geklärt.
  • Sie bestimmen gemeinsam die Person des Sachverständigen, dessen Fachgebiet und die Beweisfragen.

Für die am Prozess Beteiligten ergeben sich folgende Vorteile:

  • Das vereinbarte Schiedsgutachten ist ein vollwertiges Sachverständigengutachten.
  • Bei Versicherten, Behinderten und sonstigen Leistungsempfängern wird das Schiedsgutachten gerichtskostenfrei erstellt.
  • Die Beweisaufnahme wird thematisch und fachlich fokussiert.
  • Sie können die Person des Sachverständigen / Schiedsgutachters mitbestimmen.
  • Die Verbindlichkeit des Schiedsgutachtens kann die streitige Sachverhaltsfrage klären und den Rechtsstreit beenden.

Haben Sie Interesse an diesem Angebot der Bayerischen Sozialgerichtsbarkeit?

Nehmen Sie über die Geschäftsstelle des Sozialgerichts/Landessozialgerichts mit dem für Sie zuständigen Güterichter oder der Güterichterin sowie mit dem Richter oder der Richterin, in deren Zuständigkeit Ihr Prozess in der Hauptsache liegt, Kontakt auf. Die Daten finden Sie auf den Schreiben des Sozialgerichts / Landessozialgerichts.

Weitere Informationen auf der Homepage der Bayerischen Sozialgerichtsbarkeit finden Sie unter: Güterichter ▸Verfahren

 

Flyer Schiedsgutachten im Sozialgerichtsprozess

Knoten, der gemeinsam von mehreren mit den Fingern gelöst wird