Schiedsgutachten im Sozialgerichtsprozess
Eine Alternative zur Beweiserhebung
Sie haben ein laufendes Verfahren vor dem Sozialgericht oder vor dem Landessozialgericht?
- Streitig und damit klärungsbedürftig sind medizinische oder technische Sachverhalte?
- Eine umfangreiche Beweiserhebung durch Sachverständigengutachten steht im Raum?
- Es liegen sich widersprechende Sachverständigengutachten vor?
Dann bietet sich die Vereinbarung eines Schiedsgutachtens an.
- Der streitige Sachverhalt wird im Schiedsgutachten verbindlich geklärt.
- Sie können gemeinsam die Person der Sachverständigen, das Fachgebiet und die Beweisfragen bestimmen.
Für die am Prozess Beteiligten ergeben sich folgende Vorteile:
- Das vereinbarte Schiedsgutachten ist ein vollwertiges Sachverständigengutachten.
- Bei Versicherten, Behinderten und sonstigen Leistungsempfängern wird das Schiedsgutachten gerichtskostenfrei erstellt.
- Die Beweisaufnahme wird thematisch und fachlich fokussiert.
- Sie können die Person der Sachverständigen/Schiedsgutachter mitbestimmen.
- Die Verbindlichkeit des Schiedsgutachtens kann die streitige Sachverhaltsfrage klären und den Rechtsstreit beenden.
Haben Sie Interesse an diesem Angebot der Bayerischen Sozialgerichtsbarkeit?
Nehmen Sie über die Geschäftsstelle des Sozialgerichts/Landessozialgerichts mit dem für Sie zuständigen Richter oder der Richterin, in dessen/deren Zuständigkeit Ihr Prozess in der Hauptsache liegt, sowie mit dem Güterichter oder der Güterichterin Kontakt auf.
Die Daten finden Sie auf den Schreiben des Sozialgerichts/Landessozialgerichts. Oder schreiben Sie an: Gueterichter@lsg.bayern.de
Weitere Informationen auf der Homepage der Bayerischen Sozialgerichtsbarkeit: http://www.lsg.bayern.de/gueterichter/verfahren/index.php