Sitzungsbesuche

Mündliche Verhandlungen bei den Sozialgerichten in Bayern oder beim Landessozialgericht sind in der Regel öffentlich. Sie beginnen meist am Vormittag und können bis in den späteren Nachmittag hinein andauern.

  1. Teilnahme von Einzelpersonen
    Einzelpersonen können ohne vorherige Anmeldung an mündlichen Verhandlungen teilnehmen.
     
  2. Teilnahme von Gruppen an mündlichen Verhandlungen
    Gruppen ab 10 Personen (bis zu max. 25 Personen) bitten wir um vorherige Anmeldung. Die Kontaktadresse finden Sie im Internetauftritt des Gerichts, das Sie besuchen wollen.

Bitte beachten Sie, dass in den Gerichten eine Eingangskontrolle stattfindet. Planen Sie dafür ausreichend Zeit ein.

Wann und in welchem Fachgebiet mündliche Verhandlungen stattfinden, erfahren Sie über die zentrale Rufnummer des jeweiligen Gerichts. Auskünfte über die zu verhandelnden Verfahren können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilt werden

Tippende Finger auf einer Computer-Tastatur