Pressemitteilung

29.05.2020 Meldungsnummer: PM 02-2020

Wiederaufnahme des regulären Sitzungsbetriebes und Jahresbericht 2019

Nachdem der Sitzungsbetrieb in der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit aufgrund der pandemiebedingten Maßnahmen vorübergehend nur eingeschränkt möglich war, werden nunmehr wieder regelmäßige mündliche Verhandlungen stattfinden. Um für alle Prozessbeteiligten eine gefahrlose Teilnahme an den Sitzungen zu ermöglichen, wurden in den Gerichtsräumen zahlreiche Vorkehrungen getroffen, die die Einhaltung der entsprechenden Hygienevorschriften gewährleisten. Gleichzeitig werden weiterhin alle prozessualen Möglichkeiten genutzt, um die Streitigkeiten zeitnah zu entscheiden und die persönlichen Kontakte soweit möglich zu reduzieren.

Erstmals bietet die bayerische Sozialgerichtsbarkeit ihren Jahresbericht ausschließlich in digitalisierter Form an. Die Tätigkeit der Sozialgerichte stand 2019 unter dem Eindruck der Klagewellen im Bereich der Krankenhausabrechnungsstreitigkeiten. Der umfangreiche Rechtsprechungsteil zeigt jedoch, dass darüber hinaus auch viele andere Rechtsgebiete mit interessanten Sachverhalten und Rechtsfragen in den Kammern und Senaten bearbeitet wurden.

Verantwortliche Herausgeberin:

Dunja Barkow von Creytz

Presse- und Medienarbeit

Richterin am Bayer. Landessozialgericht

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Tel. 089 2367-300

Mobile Kamera bei der Aufnahme