Zuständigkeit
Das Sozialgericht Bayreuth ist zuständig für den Regierungsbezirk Oberfranken mit den Landkreisen Bamberg, Bayreuth, Coburg, Forchheim, Hof, Kronach, Kulmbach, Lichtenfels, Wunsiedel i. Fichtelgebirge sowie mit den kreisfreien Städten Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof.
In Angelegenheiten der Zulassung von Ärzten zur vertragsärztlichen Versorgung ist das Sozialgericht Nürnberg zuständig.
In allen anderen vertragsärztlichen Streitigkeiten (z.B. Honorarstreitigkeiten) ist das Sozialgericht München zuständig.
Nach dem Abkommen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit ist die Deutsche Rentenversicherung Oberfranken und Mittelfranken Verbindungsstelle. Alle Streitigkeiten aus diesem Abkommen fallen als besondere Zuständigkeit in den Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichts Bayreuth.