Zuständigkeit
Das Sozialgericht Nürnberg ist zuständig für den Regierungsbezirk Mittelfranken mit den Landkreisen Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Fürth, Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Nürnberger Land, Roth, Weißenburg-Gunzenhausen, sowie den kreisfreien Städten Ansbach, Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach.
In Angelegenheiten der Zulassung von Ärzten zur vertragsärztlichen Versorgung ist das Sozialgericht Nürnberg außerdem zuständig für die Gerichtsbezirke der Sozialgerichte Bayreuth und Würzburg.
In allen anderen vertragsärztlichen Streitigkeiten (z.B. Honorarstreitigkeiten) ist das Sozialgericht München zuständig.
Das Sozialgericht Nürnberg ist im Rahmen der besonderen Zuständigkeit auch mit Angelegenheiten befasst, in denen die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit im Verwaltungsverfahren gegeben war.