Zuständigkeit
Das Sozialgericht Würzburg ist zuständig für den Regierungsbezirk Unterfranken mit den Landkreisen Aschaffenburg, Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Main-Spessart, Miltenberg, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt, Würzburg sowie den kreisfreien Städten Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg.
In Angelegenheiten der Zulassung von Ärzten zur vertragsärztlichen Versorgung ist das Sozialgericht Nürnberg zuständig.
In allen anderen vertragsärztlichen Streitigkeiten (z.B. Honorarstreitigkeiten) ist das Sozialgericht München zuständig.
Nach dem Abkommen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik über Soziale Sicherheit ist die Deutsche Rentenversicherung Unterfranken Verbindungsstelle. Alle Streitigkeiten aus diesem Abkommen fallen als besondere Zuständigkeit in den Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichts Würzburg.