Betreuer und Berufsbetreuer

E-Mails dürfen die Gerichte nicht annehmen, weil die Identität der Absenderin oder des Absenders nicht sicher festgestellt werden kann. De-Mail können die Gerichte nicht mehr nutzen.

Betreuer und Berufsbetreuer können ihre Schreiben elektronisch bei Gericht einreichen. Ab dem 01.01.2026 besteht für alle professionellen vertretungsberechtigten Personen und Bevollmächtigten grundsätzlich eine gesetzliche Pflicht hierzu (§ 65d Satz 2 Sozialgerichtsgesetz n.F.). Dies gilt nicht für Beschäftigte des Beteiligten oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens, volljährige Familienangehörige, Personen mit Befähigung zum Richteramt und Streitgenossen, wenn die Vertretung unentgeltlich erfolgt.

Mein Justizpostfach

Betreuer und Berufsbetreuer können über das kostenlose Mein Justizpostfach des Bundes (MJP) mit den Gerichten kommunizieren. Die Nachrichten sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt und die Identitäten sämtlicher Postfachinhaber überprüft.

Zur Wahrung der Schriftform reicht es aus, wenn Sie Ihre Schreiben mit dem (eingetippten) Namen abschließen und aus Ihrem eigenen MJP versenden. Sie können auf diese Weise also wirksam für die von Ihnen Vertretenen Anträge stellen, Klagen erheben, Schriftsätze und Nachweise einreichen, Rechtsmittel einlegen und Prozesserklärungen abgeben, ohne eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden zu müssen.

Voraussetzungen

Einmalig

Registrierung beim Dienst „Mein Justizpostfach“

Identifizierung

Sicherer Login im MJP

Dateiformate

  • PDF
  • TIFF (für Dokumente, deren Inhalt im PDF-Format nicht darstellbar ist)

Unterschrift

  • Unterzeichner versendet aus seinem eigenen MJP: eingetippter Name am Ende des Schreibens ausreichend
  • Versand aus einem fremden Postfach (z.B. durch Vertreter, Sekretariat…): qualifizierte elektronische Signatur des Unterzeichners unter dem Schriftsatz erforderlich

Antwortmöglichkeit durch das Gericht

Ja

Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)

Betreuer und Berufsbetreuer können über ein eBO mit den Gerichten kommunizieren. Es gibt auf dem Markt auch eBO-Lösungen speziell für Betreuer. Die Nachrichten sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt und die Identitäten sämtlicher Postfachinhaber überprüft. Damit ist Ihre Identität sichergestellt, so dass es zur Wahrung der Schriftform ausreicht, wenn Sie Ihre Schreiben mit dem (eingetippten) Namen abschließen. Sie können auf diese Weise also wirksam für die von Ihnen Vertretenen Anträge stellen, Klagen erheben, Schriftsätze und Nachweise einreichen, Rechtsmittel einlegen und Prozesserklärungen abgeben, ohne eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden zu müssen.

Voraussetzungen

Einmalig

Einrichtung eines (kostenpflichtigen) eBO bei einem eBO-Anbieter, dort einmalige Identifizierung durch

  • eID-Funktion des Personalausweises oder
  • beglaubigte Identitätsbestätigung eines Notariats (die eBO-Software stellt die hierfür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung)

Identifizierung

Sicherer Login im eBO-Postfach

Dateiformate

  • PDF
  • TIFF oder Originalformat für Dokumente, deren Inhalt im PDF-Format nicht darstellbar ist.

Unterschrift

  • Unterzeichner versendet aus seinem eigenen eBO bzw. dem eBO der eigenen Organisation: eingetippter Name am Ende des Schreibens ausreichend
  • Versand durch Dritte aus einem fremden Postfach (z.B. durch Vertreter, Sekretariat…): qualifizierte elektronische Signatur des Unterzeichners unter dem Schriftsatz erforderlich

Antwortmöglichkeit durch das Gericht

Ja

Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

Berufsbetreuer mit Rechtsanwaltszulassung können auch in ihrer Funktion als Betreuer über das beA oder BAG mit den Gerichten kommunizieren.

Voraussetzungen

Einmalig

Einrichtung des beA oder BAG über die jeweilige Berufskammer

Identifizierung

Sicherer Login im besonderen elektronischen Postfach

Dateiformate

  • PDF
  • TIFF (für Dokumente, deren Inhalt im PDF-Format nicht darstellbar ist)

Technische Details: Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVB) in der jeweils geltenden Fassung

Unterschrift

  • Unterzeichner ist selbst angemeldet: eingetippter Name am Ende des Schreibens ausreichend
  • Versand durch Dritte (z.B. Sekretariat oder Vertreter): qualifizierte elektronische Signatur des Unterzeichners oder des Vertreters unter dem Schriftsatz erforderlich
  • Versand aus einem BAG: qualifizierte elektronische Signatur des Unterzeichners empfohlen, auch wenn er selbst aus dem BAG versendet

Antwortmöglichkeit durch das Gericht

Ja

Falls das Gericht zum Zwecke der Zustellung ein elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) anfordert, dann kann es über das beA abgegeben werden.