Betreuer und Berufsbetreuer
E-Mails dürfen die Gerichte nicht annehmen, weil die Identität der Absenderin oder des Absenders nicht sicher festgestellt werden kann. De-Mail können die Gerichte ab dem 01.12.2024 nicht mehr nutzen.
Betreuer und Berufsbetreuer können ihre Schreiben elektronisch bei Gericht einreichen. Ab dem 01.01.2026 besteht für alle professionellen vertretungsberechtigten Personen und Bevollmächtigten grundsätzlich eine gesetzliche Pflicht hierzu (§ 65d Satz 2 Sozialgerichtsgesetz n.F.). Dies gilt nicht für Beschäftigte des Beteiligten oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens, volljährige Familienangehörige, Personen mit Befähigung zum Richteramt und Streitgenossen, wenn die Vertretung unentgeltlich erfolgt.
Mein Justizpostfach
Betreuer und Berufsbetreuer können über das kostenlose Mein Justizpostfach des Bundes (MJP) mit den Gerichten kommunizieren. Die Nachrichten sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt und die Identitäten sämtlicher Postfachinhaber überprüft.
Zur Wahrung der Schriftform reicht es aus, wenn Sie Ihre Schreiben mit dem (eingetippten) Namen abschließen und aus Ihrem eigenen MJP versenden. Sie können auf diese Weise also wirksam für die von Ihnen Vertretenen Anträge stellen, Klagen erheben, Schriftsätze und Nachweise einreichen, Rechtsmittel einlegen und Prozesserklärungen abgeben, ohne eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden zu müssen.
Voraussetzungen
Einmalig |
Registrierung beim Dienst „Mein Justizpostfach“ |
Identifizierung |
Sicherer Login im MJP |
Dateiformate |
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Unterschrift |
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Antwortmöglichkeit durch das Gericht |
Ja |
Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)
Betreuer und Berufsbetreuer können über ein eBO mit den Gerichten kommunizieren. Es gibt auf dem Markt auch eBO-Lösungen speziell für Betreuer. Die Nachrichten sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt und die Identitäten sämtlicher Postfachinhaber überprüft. Damit ist Ihre Identität sichergestellt, so dass es zur Wahrung der Schriftform ausreicht, wenn Sie Ihre Schreiben mit dem (eingetippten) Namen abschließen. Sie können auf diese Weise also wirksam für die von Ihnen Vertretenen Anträge stellen, Klagen erheben, Schriftsätze und Nachweise einreichen, Rechtsmittel einlegen und Prozesserklärungen abgeben, ohne eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden zu müssen.
Voraussetzungen
Einmalig |
Einrichtung eines (kostenpflichtigen) eBO bei einem eBO-Anbieter, dort einmalige Identifizierung durch
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Identifizierung |
Sicherer Login im eBO-Postfach |
Dateiformate |
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Unterschrift |
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Antwortmöglichkeit durch das Gericht |
Ja |
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)
Berufsbetreuer mit Rechtsanwaltszulassung können auch in ihrer Funktion als Betreuer über das beA oder BAG mit den Gerichten kommunizieren.
Voraussetzungen
Einmalig |
Einrichtung des beA oder BAG über die jeweilige Berufskammer |
Identifizierung |
Sicherer Login im besonderen elektronischen Postfach |
Dateiformate |
Technische Details: Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVB) in der jeweils geltenden Fassung |
Unterschrift |
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Antwortmöglichkeit durch das Gericht |
Ja Falls das Gericht zum Zwecke der Zustellung ein elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) anfordert, dann kann es über das beA abgegeben werden. |