Bürger

E-Mails dürfen die Gerichte nicht annehmen, weil die Identität der Absenderin oder des Absenders nicht sicher festgestellt werden kann. De-Mail können die Gerichte ab dem 01.12.2024 nicht mehr nutzen.

Bürgerinnen und Bürger können ihre Schreiben aber auf folgenden Wegen elektronisch bei Gericht einreichen:

Mein Justizpostfach

Bürgerinnen und Bürger können über das kostenlose Mein Justizpostfach des Bundes (MJP) mit den Gerichten kommunizieren. Die Nachrichten sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt und die Identitäten sämtlicher Postfachinhaber überprüft.

Zur Wahrung der Schriftform reicht es aus, wenn Sie Ihre Schreiben mit dem (eingetippten) Namen abschließen und aus Ihrem eigenen MJP versenden. Sie können auf diese Weise also wirksam Anträge stellen, Klagen erheben, Schriftsätze und Nachweise einreichen, Rechtsmittel einlegen und Prozesserklärungen abgeben, ohne eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden zu müssen.

Voraussetzungen

Einmalig

Registrierung beim Dienst „Mein Justizpostfach“

Identifizierung

Sicherer Login im MJP

Dateiformate

  • PDF (Es empfiehlt sich direkt aus dem Textverarbeitungsprogramm ein PDF zu erzeugen.)
  • TIFF (für Dokumente, deren Inhalt im PDF-Format nicht darstellbar ist)

Unterschrift

  • Unterzeichner versendet aus seinem eigenen MJP: eingetippter Name am Ende des Schreibens ausreichend
  • Versand aus einem fremden Postfach (z.B. durch Familienangehörige): qualifizierte elektronische Signatur des Unterzeichners unter dem Schriftsatz erforderlich

Antwortmöglichkeit durch das Gericht

Ja

Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)

Bürgerinnen und Bürger können über ein eBO mit den Gerichten kommunizieren. Die Nachrichten sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt und die Identitäten sämtlicher Postfachinhaber überprüft. Damit ist Ihre Identität sichergestellt, so dass es zur Wahrung der Schriftform ausreicht, wenn Sie Ihre Schreiben mit dem (eingetippten) Namen abschließen. Sie können auf diese Weise also wirksam Anträge stellen, Klagen erheben, Schriftsätze und Nachweise einreichen, Rechtsmittel einlegen und Prozesserklärungen abgeben, ohne eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden zu müssen.

Voraussetzungen

Einmalig

Einrichtung eines (kostenpflichtigen) eBO bei einem eBO-Anbieter, dort einmalige Identifizierung durch

  • eID-Funktion des Personalausweises oder
  • beglaubigte Identitätsbestätigung eines Notariats (die eBO-Software stellt die hierfür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung)

Identifizierung

Sicherer Login im eBO-Postfach

Dateiformate

  • PDF (Es empfiehlt sich direkt aus dem Textverarbeitungsprogramm ein PDF zu erzeugen.)
  • TIFF (für Dokumente, deren Inhalt im PDF-Format nicht darstellbar ist)

Unterschrift

  • Unterzeichner versendet aus seinem eigenen eBO: eingetippter Name am Ende des Schreibens ausreichend
  • Versand aus einem fremden Postfach (z.B. durch Familienangehörige): qualifizierte elektronische Signatur des Unterzeichners unter dem Schriftsatz erforderlich

Antwortmöglichkeit durch das Gericht

Ja