Bürger
E-Mails dürfen die Gerichte nicht annehmen, weil die Identität der Absenderin oder des Absenders nicht sicher festgestellt werden kann. De-Mail können die Gerichte nicht mehr nutzen.
Bürgerinnen und Bürger können ihre Schreiben aber auf folgenden Wegen elektronisch bei Gericht einreichen:
Mein Justizpostfach
Bürgerinnen und Bürger können über das kostenlose Mein Justizpostfach des Bundes (MJP) mit den Gerichten kommunizieren. Die Nachrichten sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt und die Identitäten sämtlicher Postfachinhaber überprüft.
Zur Wahrung der Schriftform reicht es aus, wenn Sie Ihre Schreiben mit dem (eingetippten) Namen abschließen und aus Ihrem eigenen MJP versenden. Sie können auf diese Weise also wirksam Anträge stellen, Klagen erheben, Schriftsätze und Nachweise einreichen, Rechtsmittel einlegen und Prozesserklärungen abgeben, ohne eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden zu müssen.
Voraussetzungen
Einmalig |
Registrierung beim Dienst „Mein Justizpostfach“ |
Identifizierung |
Sicherer Login im MJP |
Dateiformate |
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Unterschrift |
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Antwortmöglichkeit durch das Gericht |
Ja |
Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)
Bürgerinnen und Bürger können über ein eBO mit den Gerichten kommunizieren. Die Nachrichten sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt und die Identitäten sämtlicher Postfachinhaber überprüft. Damit ist Ihre Identität sichergestellt, so dass es zur Wahrung der Schriftform ausreicht, wenn Sie Ihre Schreiben mit dem (eingetippten) Namen abschließen. Sie können auf diese Weise also wirksam Anträge stellen, Klagen erheben, Schriftsätze und Nachweise einreichen, Rechtsmittel einlegen und Prozesserklärungen abgeben, ohne eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden zu müssen.
Voraussetzungen
Einmalig |
Einrichtung eines (kostenpflichtigen) eBO bei einem eBO-Anbieter, dort einmalige Identifizierung durch
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Identifizierung |
Sicherer Login im eBO-Postfach |
Dateiformate |
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Unterschrift |
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Antwortmöglichkeit durch das Gericht |
Ja |