Bürger
Normale E-Mails und Standard De-Mails dürfen die Gerichte nicht annehmen, weil die Identität der Absenderin oder des Absenders nicht sicher festgestellt werden kann.
Bürgerinnen und Bürger können ihre Schreiben aber auf folgenden Wegen elektronisch bei Gericht einreichen:
Mein Justizpostfach
Bürgerinnen und Bürger können über das kostenlose Mein Justizpostfach des Bundes (MJP) mit den Gerichten kommunizieren. Die Nachrichten sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt und die Identitäten sämtlicher Postfachinhaber überprüft.
Zur Wahrung der Schriftform reicht es aus, wenn Sie Ihre Schreiben mit dem (eingetippten) Namen abschließen und aus Ihrem eigenen MJP versenden. Sie können auf diese Weise also wirksam Anträge stellen, Klagen erheben, Schriftsätze und Nachweise einreichen, Rechtsmittel einlegen und Prozesserklärungen abgeben, ohne eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden zu müssen.
Voraussetzungen
Einmalig |
Registrierung beim Dienst „Mein Justizpostfach“ |
Identifizierung |
Sicherer Login im MJP |
Dateiformate |
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Unterschrift |
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Antwortmöglichkeit durch das Gericht |
Ja |
Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)
Bürgerinnen und Bürger können über ein eBO mit den Gerichten kommunizieren. Die Nachrichten sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt und die Identitäten sämtlicher Postfachinhaber überprüft. Damit ist Ihre Identität sichergestellt, so dass es zur Wahrung der Schriftform ausreicht, wenn Sie Ihre Schreiben mit dem (eingetippten) Namen abschließen. Sie können auf diese Weise also wirksam Anträge stellen, Klagen erheben, Schriftsätze und Nachweise einreichen, Rechtsmittel einlegen und Prozesserklärungen abgeben, ohne eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden zu müssen.
Voraussetzungen
Einmalig |
Einrichtung eines (kostenpflichtigen) eBO bei einem eBO-Anbieter, dort einmalige Identifizierung durch
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Identifizierung |
Sicherer Login im eBO-Postfach durch |
Dateiformate |
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Unterschrift |
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Antwortmöglichkeit durch das Gericht |
Ja |
Weitere Informationen zum eBO finden Sie unter
https://www.lsg.bayern.de/service/erv/index.php sowie
https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/index.php
De-Mail mit der Versandart „persönlicher und vertraulicher Versand“
Bürgerinnen und Bürger können über De-Mail mit den Gerichten kommunizieren. Im Gegensatz zu klassischen E-Mails wird die De-Mail verschlüsselt übertragen.
Sie müssen bei Ihrem De-Mail Anbieter aber zwingend die Versandart „persönlicher und vertraulicher Versand“ wählen. Nur damit ist Ihre Identität sichergestellt, so dass es zur Wahrung der Schriftform ausreicht, wenn Sie Ihre Schreiben mit dem (eingetippten) Namen abschließen. Sie können auf diese Weise also wirksam Anträge stellen, Klagen erheben, Schriftsätze und Nachweise einreichen, Rechtsmittel einlegen und Prozesserklärungen abgeben, ohne eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden zu müssen.
Standard-De-Mails müssen von den Gerichten zurückgewiesen werden und wahren geltende Fristen nicht.
Voraussetzungen
Einmalig |
Registrierung bei einem akkreditierten De-Mail Anbieter durch
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Identifizierung |
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Dateiformate |
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Unterschrift |
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Antwortmöglichkeit durch das Gericht |
Ja Es wird empfohlen, dass Sie sich vom De-Mail Anbieter automatisch über neu eingegangene De-Mails benachrichtigen lassen. |
Die De-Mail Adressen der Bayerischen Sozialgerichtsbarkeit finden Sie unter https://www.lsg.bayern.de/service/erv/index.php