Privatrechtliche Organisationen, Vereine und Verbände

Normale E-Mails und Standard De-Mails dürfen die Gerichte nicht annehmen, weil die Identität der Absenderin oder des Absenders nicht sicher festgestellt werden kann.

Privatrechtliche Organisationen, Vereine und Verbände  können ihre Schreiben aber elektronisch bei Gericht einreichen. Ab dem 01.01.2026 besteht für alle vertretungsberechtigten Personen und Bevollmächtigten grundsätzlich eine gesetzliche Pflicht hierzu (§ 65d Satz 2 Sozialgerichtsgesetz n.F.).

Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)

Privatrechtliche Organisationen, Vereine und Verbände können über ein eBO mit den Gerichten kommunizieren. Die Nachrichten sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt und die Identitäten sämtlicher Postfachinhaber überprüft. Damit ist Ihre Identität sichergestellt, so dass es zur Wahrung der Schriftform ausreicht, wenn Sie Ihre Schreiben mit dem (eingetippten) Namen abschließen. Sie können auf diese Weise also wirksam für die von Ihnen Vertretenen Anträge stellen, Klagen erheben, Schriftsätze und Nachweise einreichen, Rechtsmittel einlegen und Prozesserklärungen abgeben, ohne eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden zu müssen.

Voraussetzungen

Einmalig

Einrichtung eines (kostenpflichtigen) eBO bei einem eBO-Anbieter, dort einmalige Identifizierung durch

Identifizierung

Sicherer Login im eBO-Postfach durch

Dateiformate

  • PDF
  • TIFF (für Dokumente, deren Inhalt im PDF-Format nicht darstellbar ist)

Unterschrift

  • Unterzeichner versendet aus dem eBO der eigenen Organisation: eingetippter Name am Ende des Schreibens ausreichend
  • Versand aus einem fremden Postfach (z.B. durch Vertreter): qualifizierte elektronische Signatur des Unterzeichners unter dem Schriftsatz erforderlich

Antwortmöglichkeit durch das Gericht

Ja

Falls das Gericht zum Zwecke der Zustellung ein elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) anfordert, dann kann es über das eBO abgegeben werden.


Weitere Informationen zum eBO finden Sie unter
https://www.lsg.bayern.de/service/erv/index.php sowie
https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/index.php

De-Mail mit der Versandart „persönlicher und vertraulicher Versand“

Privatrechtliche Organisationen, Vereine und Verbände können über De-Mail mit den Gerichten kommunizieren. Im Gegensatz zu klassischen E-Mails wird die De-Mail verschlüsselt übertragen.

Sie müssen bei Ihrem De-Mail Anbieter aber zwingend die Versandart „persönlicher und vertraulicher Versand“ wählen. Nur damit ist Ihre Identität sichergestellt, so dass es zur Wahrung der Schriftform ausreicht, wenn Sie Ihre Schreiben mit dem (eingetippten) Namen abschließen. Sie können auf diese Weise also wirksam für die von Ihnen Vertretenen Anträge stellen, Klagen erheben, Schriftsätze und Nachweise einreichen, Rechtsmittel einlegen und Prozesserklärungen abgeben, ohne eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden zu müssen.

Standard-De-Mails müssen von den Gerichten zurückgewiesen werden und wahren geltende Fristen nicht.

Voraussetzungen

Einmalig

Registrierung bei einem akkreditierten De-Mail Anbieter durch

Zusätzlich: Vorlage eines Registerauszuges o.ä.

Identifizierung

  • Sicherer Login beim De-Mail Konto und
  • Verwendung der Versandart „persönlich und vertraulich“

Dateiformate

  • PDF
  • TIFF (für Dokumente, deren Inhalt im PDF-Format nicht darstellbar ist)

Unterschrift

  • Unterzeichner versendet aus dem De-Mail Konto der eigenen Organisation: eingetippter Name am Ende des Schreibens ausreichend
  • Versand aus einem fremden Postfach  (z.B. durch Vertreter): qualifizierte elektronische Signatur des Unterzeichners unter dem Schriftsatz erforderlich

Antwortmöglichkeit durch das Gericht

Ja

Es wird empfohlen, dass Sie sich vom De-Mail Anbieter automatisch über neu eingegangene De-Mails benachrichtigen lassen.


Die De-Mail Adressen der Bayerischen Sozialgerichtsbarkeit finden Sie unter https://www.lsg.bayern.de/service/erv/index.php