Dolmetscher und Übersetzer
E-Mails dürfen die Gerichte nicht annehmen, weil die Identität der Absenderin oder des Absenders nicht sicher festgestellt werden kann. De-Mail können die Gerichte nicht mehr nutzen.
Dolmetscher und Übersetzer können den Schriftverkehr mit den Gerichten auf folgenden Wegen elektronisch abwickeln:
Mein Justizpostfach
Dolmetscher und Übersetzer können über das kostenlose Mein Justizpostfach des Bundes (MJP) mit den Gerichten kommunizieren. Die Nachrichten sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt und die Identitäten sämtlicher Postfachinhaber überprüft.
Zur Wahrung der Schriftform reicht es aus, wenn Sie Ihre Schreiben mit dem (eingetippten) Namen abschließen und aus Ihrem eigenen MJP versenden. So können Sie beispielsweise Ladungen elektronisch empfangen, Empfangsbekenntnisse abgeben und Übersetzungen nebst Kostenrechnung an das Gericht übermitteln, ohne eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden zu müssen.
Voraussetzungen
Einmalig |
Registrierung beim Dienst „Mein Justizpostfach“ |
Identifizierung |
Sicherer Login im MJP |
Dateiformate |
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Unterschrift |
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Antwortmöglichkeit durch das Gericht |
Ja |
Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)
Dolmetscher und Übersetzer können über ein eBO mit den Gerichten kommunizieren. Die Nachrichten sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt und die Identitäten sämtlicher Postfachinhaber überprüft. Damit ist Ihre Identität sichergestellt, so dass es zur Wahrung der Schriftform ausreicht, wenn Sie Ihre Schreiben mit dem (eingetippten) Namen abschließen. So können Sie beispielsweise Ladungen elektronisch empfangen, Empfangsbekenntnisse abgeben und Übersetzungen nebst Kostenrechnung an das Gericht übermitteln, ohne eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden zu müssen.
Voraussetzungen
Einmalig |
Einrichtung eines (kostenpflichtigen) eBO bei einem eBO-Anbieter, dort einmalige Identifizierung durch
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Identifizierung |
Sicherer Login im eBO-Postfach |
Dateiformate |
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Unterschrift |
Bei schriftlichen Übersetzungen wird empfohlen, am Ende des Dokuments zusätzlich eine eingescannte Unterschrift als Bild einzufügen. So ist auch bei einem möglichen Ausdruck Ihre Urheberschaft ohne weiteres erkennbar. |
Antwortmöglichkeit durch das Gericht |
Ja Falls das Gericht zum Zwecke der Zustellung ein elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) anfordert, dann kann es über das eBO abgegeben werden. |